Lehrgang Truppmitglied (Dauer 5 Tage)

Mit der Novellierung der Truppausbildung in den Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen orientiert sich diese an modernen Grundsätzen der Berufsausbildung und kooperiert mit mehreren Standorten in modularer Architektur. Die verschiedenen Lernorte sind die Orts- und Gemeindefeuerwehr vergleichbar mit dem Ausbildungsbetrieb und die Kreisebene, die man mit der Berufsschule vergleichen kann. Diese duale Ausbildung hat wesentlichen Vorteile, die jetzt auch in der Feuerwehrausbildung umgesetzt werden. Durch diesen Aufbau ist eine durchgängige Lernbegleitung in der Ortsfeuerwehr möglich und die individuellen Bedürfnisse der Lernenden können damit besser bedient werden. Ziel der Modularisierung ist die Verbesserung der Flexibilität und die schnellere Gewinnung von Einsatzkräften, um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren sicherzustellen. Damit wird den veränderten Bedingungen der Arbeitswelt genauso Rechnung getragen, wie den neuen Möglichkeiten der Digitalisierung.
Die Ausrichtung der Basisausbildung orientiert sich mit diesem Konzept mehr an der Ausrüstung der eigenen Ortsfeuerwehr und nimmt damit das Aufgabenspektrum der Ortsfeuerwehr in den Blick. Wenn die Grundkompetenzen erworben sind, kann die Einsatzkraft durch die Ausbildung am Standort die Qualifikationsstufe „Einsatzfähigkeit“ erreichen. Diese Qualifikationsstufe beinhaltet die notwendigen Kompetenzen, um auch im Einsatzgeschehen unter Anleitung weiterlernen zu können und sich dabei nicht selbst in Gefahr zu begeben. Folgende Module müssen zum Erreichen der Qualifikationsstufe „Einsatzfähigkeit“ absolviert sein.

Module für die Qualifikationsstufe Einsatzfähigkeit:
– MGLA 1 – Erste-Hilfe Grundausbildung (Basismodul 5.1)
– MGLA 2 – Verhalten bei Gefahr (Basismodul 6)
– MGLA 3 – Grundlagen Fahrzeug und Gerätekunde (Basismodule 3.1, 4.1- 4.7)
– MGLA 4 – Unfallversicherungsschutz und physische und psychische Belastungen im Einsatz (Basismodule 1.2, 5.2)

Um die Qualifikationsstufe „Truppmitglied“ zu erreichen, müssen nach Absolvierung des Kompetenznachweises „Einsatzfähigkeit“ Module auf Orts- sowie Kreisebene besucht werden und ein Kompetenznachweis erfolgreich absolviert werden.


Der Lehrgang „Truppmitglied“ auf Kreisebene beinhaltet folgende Module der modularen Grundlagenausbildung:
– MGLA 7 – Einheiten im Löscheinsatz (Basismodule 2.0, 8.1)
– MGLA 9 – Rettung (Basismodul 7)
– MGLA 12 – Einheiten im Löscheinsatz (Basismodul 8.2)
– MGLA 13 – Einheiten im Hilfeleistungseinsatz, Fahrzeugfunk (Basismodule 9.2, 11.5)
– MGLA 14 – ABC Gefahren und besondere Gefahren im Zivilschutz, Kampfmittel (Basismodule 10.1 – 10.2, 13.2)

Alle weiteren Module für die Qualifikation „Truppmitglied“ müssen innerhalb der jeweiligen Ortsfeuerwehr absolviert werden:
– MGLA 5 – Rechtsgrundlagen, Brennen und Löschen, Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz (Basismodule 1.1, 2.0, 8.1, 9.1, 13.1)
– MGLA 6 – Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, Rettung (Basismodule 7.0, 8.1, 9.1)
– MGLA 8 – Einsatzstellenfunk (Basismodule 11.1 – 11.5)
– MGLA 10 – Einheiten im Löscheinsatz (Basismodul 8.2)
– MGLA 11 – Fahrzeugkunde, Objektkunde, Sonderfahrzeuge (Basismodule 3.2, 12.0, 13.3)


Die Qualifikationsstufe „Truppführung“ kann erst nach einer auf die individuellen Bedürfnisse der Ortsfeuerwehr abgestimmten Ausbildungskonzeption und nach einer ebenfalls durchgeführten Kompetenzüberprüfung erreicht werden.

Module für die Qualifikationsstufe Truppführende:
– MGLA 15 – Ergänzungsmodule 1-9 (nach Bedarf)
– MGLA 16 – Erste-Hilfe Fortbildung (Basismodul 5.3)
– MGLA 18 – Besondere Objektkunde inkl. Gebäudefunkanlagen

Dadurch ist sichergestellt, dass eine einheitliche Qualität bei Erreichen der Qualifikationsstufe vorhanden ist. Um die Qualität zu erhalten, ist es zwingend notwendig, dass die laufende Ausbildung in den Ortsfeuerwehren die wesentlichen Aspekte immer wieder aufgreift, um die Kompetenzen zu festigen und eine höhere Stufe der Verinnerlichung zu erzeugen.

Bringen Feuerwehrleute beschriebene Kompetenzen schon aus anderen Ausbildungsabschnitten der eigenen Lernbiografie mit (z.B. der Jugendfeuerwehr), ermöglicht das Konzept bei Vorliegen der Kompetenzen auch die Anerkennung dieser. Dadurch wird wertvolle Ausbildungszeit bis zur Erreichung der Qualifikationsstufe „Einsatzbereitschaft“ eingespart.