Die Lehrgangsverteilung erfolgt über das FwPortal durch den Kreisausbildungsleiter. Die Ortsbrandmeister/Hilfsorganisationen/Firmen werden dringend gebeten, sowohl für die Einhaltung der Meldefristen als auch für den Lehrgangsbesuch Sorge zu tragen. Die Lehrgangsvoraussetzungen müssen vom Lehrgangsteilnehmer bei Lehrgangsbeginn nachgewiesen werden. Sollten die entsprechenden Lehrgangsvoraussetzungen nicht erfüllt werden, so kann der Lehrgangsteilnehmer an dem jeweiligen Lehrgang nicht teilnehmen und wird ggf. bei Lehrgangsbeginn zurückgewiesen.

Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nur vollständig absolvierte Lehrgänge bescheinigt und beurteilt werden. Nicht vollständig absolvierte Lehrgänge müssen komplett wiederholt werden!

Allgemeine Hinweise zur Truppmannausbildung:

Die Truppmannausbildung besteht aus den Teilen 1 und 2.


Die Truppmannausbildung Teil 1:
besteht aus dem Grundausbildungslehrgang an der FTZ und der Teilnahme an einer neunstündigen Erste-Hilfe-Ausbildung.

Die Truppmannausbildung Teil 2 besteht aus 80 Stunden Ausbildung in zwei Jahren in den Ortswehren und der Teilnahme an einem neunstündigen Erste-Hilfe-Training.

Die Lehrgangszeit ist jeweils von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr.
Abweichende Zeiten sind entsprechend angegeben.

Eine Übersicht über die aktuell stattfindenden Lehrgänge befindet sich hier!