Allgemeine Hinweise zur Truppmannausbildung Teil 1 und 2


Die Truppmannausbildung Teil 1:
besteht aus dem Truppmannlehrgang Teil 1 an der FTZ und der Teilnahme an einer neunstündigen Erste-Hilfe-Ausbildung.

Die Truppmannausbildung Teil 2:
besteht aus 80 Stunden Ausbildung in zwei Jahren in den Ortswehren und der Teilnahme an einer neunstündigen Erste-Hilfe-Ausbildung.

 

Vorlage zur Bescheinigung: