Peter Runnebohm
Kreisbereitschaftsführer

Die Landkreise haben nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz aus der Kreisfeuerwehr, d.h. allen Feuerwehren im Landkreis eine Kreisfeuerwehrbereitschaft aufzustellen, um u.a. auch über die Kreisgrenze hinaus bei Bedarf helfen zu können ohne jedoch den Brandschutz im eigenen Landkreis zu vernachlässigen. Aufstellung und Struktur der Kreisfeuerwehrbereitschaften haben sich bei Einsätzen in Niedersachsen und bei überörtlichen Einsätzen in anderen Bundesländern bewährt wie z.B. bei der Bewältigung des Hochwassers an der Elbe im Sommer 2002.