Andreas Moorlampe Kreisschirrmeister

Die Einrichtung und Unterhaltung einer FTZ ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe des Landkreises. Die FTZ dient u.a. der Unterbringung, Pflege und Prüfung von kreiseigenen Fahrzeugen, Geräten und Material sowie zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen für die Freiwilligen Feuerwehrleute im Kreisgebiet. Im Einzelnen verfügt die FTZ u.a. über eine Fahrzeug- und Gerätewerkstatt, einer Schlauchpflegeeinrichtung, einem zentralen Schlauchlager, einer Atemschutzwerkstatt, einer Atemschutzübungsstrecke, einer Funkwerkstatt sowie über Lager- und Arbeitsräume.
Desweiteren sind in der FTZ landkreiseigene Fahrzeuge untergebracht, die im Einsatzfall von der Feuerwehr Vechta bedient werden. Weitere dort gelagerte Geräte werden wie z.B. Wärmebildkamera, Schaummittel werden von den Bediensteten der FTZ ggf. zum Einsatzort gebracht.

Personell werden die o.g. Aufgaben neben dem hauptamtlichen Leiter der FTZ von vier weiteren hauptamtlichen Vollzeitkräften erledigt.

Im Rahmen der Ausbildung werden in der FTZ neben Grundlehrgängen, Maschinistenlehrgängen, Atemschutzgeräteträgerlehrgängen und Sprechfunkerlehrgängen auch Fortbildungen und Weiterbildungen angeboten.