{"id":113,"date":"2016-02-16T18:26:27","date_gmt":"2016-02-16T17:26:27","guid":{"rendered":"http:\/\/www.kreisfeuerwehrverband-vechta.de\/?page_id=113"},"modified":"2017-01-23T20:45:02","modified_gmt":"2017-01-23T19:45:02","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.kreisfeuerwehrverband-vechta.de\/?page_id=113","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Name und Sit<\/strong>z<\/span><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1<\/strong><br \/>\n Der Feuerwehrverband f\u00fcr das Gebiet des Landkreises Vechta f\u00fchrt den Namen<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u201cKREISFEUERWEHRVERBAND VECHTA\u201d<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 2<\/strong><br \/>\n Der Verband hat seinen Sitz in Vechta und soll im Vereinsregister eingetragen sein.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3<\/strong><br \/>\n Der Kreisfeuerwehrverband Vechta ist Mitglied im \u201cOldenburgischen Feuerwehrverband e.V.\u201d und im Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e.V.\u201d<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Zweck und Aufgaben des Verbandes<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>\u00a7 4<\/strong><br \/>\n Der Verband verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke und zwar insbesondere durch die in \u00a7 5 n\u00e4her beschriebene Aufgabe. Parteipolitische und religi\u00f6se Bet\u00e4tigungen sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Der Verband ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenn\u00fctzige Zwecke. Mittel des Verbandes d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Aufgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5<\/strong><br \/>\n Zu den Aufgaben des Verbandes geh\u00f6rt die Wahrnehmung der Interessen der Verbandsmitglieder in allen Feuerwehrangelegenheiten, insbesondere (die nachstehende Aufz\u00e4hlung stellt keine Reihenfolge dar):<\/p>\n<ul>\n<li>die F\u00f6rderung des Feuerwehrwesens im Landkreis Vechta, die Betreuung und die Vertretung der Interessen der Verbandsmitglieder;<\/li>\n<li>die Pflege des Gedankengutes der freiwilligen Feuerwehren sowie die Traditionspflege;<\/li>\n<li>der Ausbau der sozialen F\u00fcrsorge f\u00fcr die Mitglieder auf den Gebieten der Unfallverh\u00fctung, der Unfallversicherung und der Versorgung der Mitglieder und ihrer Angeh\u00f6rigen;<\/li>\n<li>die Zusammenarbeit mit anderen Kreisfeuerwehrverb\u00e4nden und allen am Brandschutz, Umweltschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst und an der Hilfeleistung interessierten und f\u00fcr<\/li>\n<li>diesen verantwortlichen Beh\u00f6rden, Organisationen, Institutionen und Personen;<\/li>\n<li>die F\u00f6rderung der Jugendfeuerwehr, als Jugendorganisation innerhalb des Verbandes und Nachwuchsorganisation der Freiwilligen Feuerwehr im Landkreis Vechta,<\/li>\n<li>die F\u00f6rderung der Aus- und Fortbildung in der Feuerwehr,<\/li>\n<li>die F\u00f6rderung des vorbeugenden Brand- und Umweltschutzes,<\/li>\n<li>die F\u00f6rderung der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufkl\u00e4rung,<\/li>\n<li>die F\u00f6rderung des Feuerwehr-Musikwesens in Landkreis Vechta,<\/li>\n<li>die \u00d6ffentlichkeitsarbeit,<\/li>\n<li>die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Feuerwehrverband, dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e.V., dem Oldenburgischen Feuerwehrverband e.V. und anderen\u00a0Feuerwehrverb\u00e4nden.<\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Mitgliedschaft<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>\u00a7 6<\/strong><br \/>\n Der Verband kann ordentliche Mitglieder, f\u00f6rdernde Mitglieder und Ehrenmitglieder haben.<\/p>\n<p><strong>(1) Ordentliche Mitglieder<\/strong> k\u00f6nnen sein, die Mitglieder der im Verband zusammengeschlossen Freiwillige Feuerwehren.<\/p>\n<p><strong>(2) F\u00f6rdernde Mitglieder<\/strong> des Verbandes k\u00f6nnen juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und des\u00a0Privatrechts, nat\u00fcrliche Personen und Gesellschaften sein. Sie haben kein Stimmrecht. Sie k\u00f6nnen nach Ma\u00dfgabe\u00a0dieser Satzung an Veranstaltungen des Verbandes teilnehmen und den Verband bei der Durchf\u00fchrung\u00a0seiner satzungsm\u00e4\u00dfigen Aufgaben unterst\u00fctzen. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p><strong>(3) Ehrenmitglieder<\/strong><\/p>\n<ol style=\"list-style-type: upper-roman;\">\n<li>Nat\u00fcrliche Personen, die sich in besonderem Ma\u00dfe um den Verband verdient gemacht haben, k\u00f6nnen nach\u00a0Erreichung der Altersgrenze zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Hierf\u00fcr ist die Zustimmung der\u00a0Vertreterversammlung erforderlich.<\/li>\n<li>Andere nat\u00fcrliche Personen k\u00f6nnen in Anerkennung besonderer Verdienste als Ehrenmitgliedern aufgenommen\u00a0werden. Hierf\u00fcr ist die Zustimmung der Vertreterversammlung erforderlich.<\/li>\n<li>Verbandsvorsitzende, die sich in langj\u00e4hriger T\u00e4tigkeit als Vorsitzender in besonderem Ma\u00dfe um den Verband\u00a0verdient gemacht haben, k\u00f6nnen nach Erreichung der Altersgrenze zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Hierf\u00fcr\u00a0ist die Zustimmung der Vertreterversammlung erforderlich.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 7<\/strong><br \/>\n <strong>(1)<\/strong> Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tage der Gr\u00fcndung des Verbandes bzw. mit dem Eintritt in die Feuerwehr.<br \/>\n Die Mitgliedschaft nach \u00a7 6 (3) ist schriftlich zu beantragen. Sie beginnt f\u00fcr die Mitgliedschaft nach \u00a7 6 (3) mit dem<br \/>\n Tage der Zustimmung durch die Vertreterversammlung und nach \u00a7 6 (2) mit dem Tage der Zustimmung durch<br \/>\n den Vorstand.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Die Mitgliedschaft im Verband wird beendet durch Ausschluss aus der Feuerwehr oder durch\u00a0schriftliche Austrittserkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Verbandsvorsitzenden zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres unter\u00a0Einhaltung einer 3-monatigen K\u00fcndigungsfrist. Bei Mitgliedern nach \u00a7 6 (2) und (3) auch durch Tod, Verlust\u00a0der Rechtsf\u00e4higkeit oder Aufl\u00f6sung der Gesellschaft.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Ein Mitglied kann nach vorheriger Anh\u00f6rung durch Beschluss des Verbandsvorstandes aus dem\u00a0Verband ausgeschlossen werden,<br \/>\n &#8211; wenn es trotz wiederholter Aufforderung seinen Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verband nicht nachkommt oder<br \/>\n &#8211; sein Verhalten den Interessen des Verbandes widerspricht.<\/p>\n<p><strong>(4)<\/strong> Der Ausschluss ist dem Mitglied unter Angaben der Gr\u00fcnde schriftlich mitzuteilen. Gegen den von dem\u00a0Verbandsvorstand beschlossenen Ausschluss aus dem Verband ist innerhalb einer Frist von einem Monat\u00a0nach Bekanntgabe des Beschlusses Einspruch an den Verbandsvorsitzenden zul\u00e4ssig. \u00dcber den Einspruch entscheidet\u00a0die Vertreterversammlung.<\/p>\n<p><strong>(5)<\/strong> Alle Mitglieder nehmen nach Ma\u00dfgabe dieser Satzung an allen Einrichtungen und Veranstaltungen des Verbandes teil\u00a0und haben den Verband bei der Durchf\u00fchrung seiner Aufgaben zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p><strong>(6)<\/strong> Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch an den Verband<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Jugendfeuerwehr<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>\u00a7 8<\/strong><br \/>\n <strong>(1)<\/strong> Die Jugendfeuerwehren sind Bestandteil der Ortsfeuerwehren. Sie werden im Kreisfeuerwehrverband vertreten<\/p>\n<ul>\n<li>durch die\/den Kreisjugendfeuerwehrwartin\/Kreisjugendfeuerwehrwart im Verbandsvorstand<\/li>\n<li>durch die Ortsbrandmeisterinnen\/Ortsbrandmeister und die stimmberechtigten Vertreterinnen\/Vertreter in\u00a0der Vertreterversammlung.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>(2)<\/strong> Die Arbeit der Jugendfeuerwehr richtet sich nach der Jugendordnung. Die Jugendordnung der\u00a0Kreisjugendfeuerwehr Landkreis Vechta bedarf der Best\u00e4tigung der Vertreterversammlung und ist dann\u00a0Bestandteil dieser Satzung.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Organe des Verbandes<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>\u00a7 9<\/strong><br \/>\n <strong>(1)<\/strong> Die Organe des Verbandes sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Vertreterversammlung<\/li>\n<li>der Verbandsvorstand<\/li>\n<li>der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>(2)<\/strong> \u00dcber die Sitzung der Organe sind Niederschriften zu fertigen, die von der\/dem Verbandsvorsitzenden\u00a0im Verhinderungsfalle von Ihrer\/seiner Stellvertreterin\/Stellvertreter und der Schriftf\u00fchrerin\/dem Schriftf\u00fchrer\u00a0zu unterzeichnen sind.<\/p>\n<ul>\n<li>Die Niederschriften der Vertreterversammlung sind den Vorstandsmitgliedern, den f\u00f6rdernden\u00a0Mitgliedern und Ehrenmitgliedern in je einem Exemplar zuzustellen.<\/li>\n<li>Die Niederschriften des Vorstandes sind den Vorstandsmitgliedern in je einem Exemplar zuzustellen.<\/li>\n<li>Die Niederschriften des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes sind den Vorstandsmitgliedern in je\u00a0einem Exemplar zuzustellen.<\/li>\n<li>Die Niederschriften werden durch das jeweilige Organ genehmigt.<\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Die Vertreterversammlung<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>\u00a7 10<\/strong><br \/>\n Die Vertreterversammlung besteht aus:<\/p>\n<p><strong>a) folgenden Stimmberechtigten:<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>den Ortsbrandmeisterinnen\/Ortsbrandmeistern bzw. Einheitsf\u00fchrerinnen\/Einheitsf\u00fchrern und je einem weiteren Vertreterin\/Vertreter der dem Verband angeschlossenen Ortsfeuerwehren. Die Ortsbrandmeister bzw. Einheitsf\u00fchrer k\u00f6nnen sich durch ihre\/ihren Vertreterin\/Vertreter im Amt vertreten lassen;<\/li>\n<li>den stellvertretenden Gemeindebrandmeisterinnen\/Gemeindebrandmeister der Gemeindefeuerwehren, die nicht in Ortsfeuerwehren untergliedert sind (Dinklage u. Steinfeld) und je einer\/einem weiteren Vertreterin\/Vertreter.<\/li>\n<li>den Mitgliedern des Verbandsvorstandes;<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>b) folgende Nicht-Stimmberechtigten:<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><span style=\"line-height: 1.5;\">Ehrenmitgliedern des Kreisfeuerwehrverbandes<\/span><\/li>\n<li>F\u00f6rdernde Mitglieder<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 11<\/strong><br \/>\n Die Vertreterversammlung wird vom Verbandsvorsitzen oder seinem Stellvertreter einberufen und geleitet. Sie ist mindestens einmal j\u00e4hrlich einzuberufen. Auf Antrag von mindestens 1\/3 der Feuerwehren des Landkreises Vechta ist innerhalb eines Monats eine au\u00dferordentliche Vertreterversammlung einzuberufen. Die Einberufung muss mindestens 10 Tage vorher unter Beif\u00fcgung der Tagesordnung durch einfachen Brief erfolgen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12<\/strong><br \/>\n Die Vertreterversammlung hat u.a. folgende Aufgaben:<\/p>\n<ol>\n<li>Wahl des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes f\u00fcr eine jeweils 6-j\u00e4hrige Amtszeit;<\/li>\n<li>Wahl der\/des Kreisjugendfeuerwehrwartin\/Kreisjugendfeuerwehrwartes und ihrer\/ihres seiner\/seines\u00a0Stellvertreterin\/Stellvertreter auf Vorschlag der Jugendfeuerwehrwartinnen\/Jugendfeuerwehrwarte des\u00a0Verbandes<\/li>\n<li>Wahl der\/des Kreispressewartin\/Kreispressewartes auf Vorschlag des Verbandsvorstandes<\/li>\n<li>Wahl der\/des Kreisstabsf\u00fchrerin\/Kreisstabsf\u00fchrer auf Vorschlag der Leiter der musiktreibenden Z\u00fcgel;<\/li>\n<li>Wahl von 2 Kassenpr\u00fcfern f\u00fcr eine jeweils 2-j\u00e4hrige Amtszeit, von denen j\u00e4hrlich einer neu zu w\u00e4hlen ist,\u00a0Vorschlagsrecht haben die Gemeindebrandmeister nach j\u00e4hrlich wechselnder alphabetischer Reihenfolge;<\/li>\n<li>Pr\u00fcfung und Genehmigung des Rechnungsabschlusses und Entlastung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes;<\/li>\n<li>Festsetzung des Mitgliedsbeitrages;<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und \u00fcber eine etwaige Aufl\u00f6sung des Verbandes<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber die Jugendordnung der Kreisjugendfeuerwehr Landkreis Vechta;<\/li>\n<li>Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden;<\/li>\n<li>Beratung und Beschlussfassung \u00fcber vorliegende Antr\u00e4ge;<\/li>\n<li>Festlegung des Tagungsortes f\u00fcr die n\u00e4chste Vertreterversammlung;<\/li>\n<li>Genehmigung der Niederschrift \u00fcber die Vertreterversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 13<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Vertreterversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen worden ist und mindestens die\u00a0H\u00e4lfte der stimmberechtigten Vertreter anwesend ist.<\/li>\n<li>Das Stimmrecht kann nur ausge\u00fcbt werden, wenn die Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr die ordentlichen Mitglieder f\u00fcr\u00a0das Vorjahr an die Verbandskasse entrichtet worden sind. Jede\/Jeder Vertreterin\/Vertreter hat eine\u00a0Stimme. Stimm\u00fcbertragungen sind nicht m\u00f6glich.<\/li>\n<li>\u00dcber Abstimmungsverfahren entscheidet die Vertreterversammlung. Bei Personalentscheidungen muss auf\u00a0Antrag schriftlich abgestimmt werden.<\/li>\n<li>Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.\u00a0Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer Zweidrittelmehrheit der satzungsm\u00e4\u00dfigen Vertreter.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Ist die Vertreterversammlung nicht beschlussf\u00e4hig, so ist innerhalb von 4 Wochen eine zweite Vertreterversammlung einzuberufen, die dann in jedem Falle beschlussf\u00e4hig ist.<br \/>\n \u00dcber die in der Vertreterversammlung gefassten Beschl\u00fcsse ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Verbandsvorsitzenden und vom Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Jedes Verbandsmitglied ist berechtigt, die Niederschrift einzusehen.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Der Verbandsvorstand<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>\u00a7 14<\/strong><br \/>\n <strong>(1)<\/strong> Der Verbandsvorstand besteht aus:<\/p>\n<ul>\n<li>den Mitgliedern des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes;<\/li>\n<li>der\/dem Kreisbrandmeisterin\/Kreisbrandmeister, soweit er\/sie nicht dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand angeh\u00f6rt;<\/li>\n<li>der\/dem stellvertretenden Kreisbrandmeisterin\/Kreisbrandmeister, soweit er\/sie nicht dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden\u00a0Vorstand angeh\u00f6rt;<\/li>\n<li>den Stadt-\/Gemeindebrandmeistern des Landkreises Vechta<\/li>\n<li>der\/dem Kreisjugendfeuerwehrwartin\/Kreisjugendfeuerwehrwart<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>(2)<\/strong> Die Amtszeit der unter Pos. 1. genannten Vorstandsmitgliedern betr\u00e4gt 6 Jahre.<\/p>\n<p><strong>(3)<\/strong> Die Amtszeit der Mitglieder des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Verbandsvorstandes endet sp\u00e4testens mit Ablauf\u00a0des Kalenderjahres, in dem das Vorstandsmitglied aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausscheidet. Die unter\u00a02. \u2013 5. genannten Vorstandsmitglieder geh\u00f6ren f\u00fcr die Dauer ihrer Amtszeit dem Verbandsvorstand an.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15<\/strong><br \/>\n Der Verbandsvorstand wird von der\/dem Verbandsvorsitzenden nach Bedarf oder wenn dies von mindestens 1\/3 seiner Mitglieder beantragt wird, einberufen. Die Vorstandssitzungen werden von der\/dem Verbandsvorsitzenden oder von ihrer \/ ihrem \/ seiner \/ seinem Stellvertreter geleitet. Die Einberufung muss mindestens 10 Tage vorher unter Beif\u00fcgung der Tagesordnung durch einfachen Brief erfolgen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 16<\/strong><br \/>\n Zu Fachberatungen des Vorstandes sollen interessierte oder fachlich besonders informierte Personen hinzugezogen werden; (z.B. Kreisausbildungsleiter, Kreissicherheitsbeauftragter, Kreispressewart, Kreisbereitschaftsf\u00fchrer u.a.)<\/p>\n<p><strong>\u00a7 17<\/strong><br \/>\n <strong>(1)<\/strong> Der Verbandsvorstand hat folgende Aufgaben:<\/p>\n<ol>\n<li>Vorlage von Wahlvorschl\u00e4gen f\u00fcr die Wahl des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes;<\/li>\n<li>Vorschlag f\u00fcr die Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge;<\/li>\n<li>Durchf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Vertreterversammlung;<\/li>\n<li>Verwaltung des Verbandes und Herbeif\u00fchrung der hierf\u00fcr erforderlichen Beschl\u00fcsse;<\/li>\n<li>Vorbereitung der Vertreterversammlungen;<\/li>\n<li>Vorschlag zur Aufnahme von Mitgliedern, die nicht einer Feuerwehr angeh\u00f6ren;<\/li>\n<li>Vorschlag zur Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden;<\/li>\n<li>Bildung von Arbeitsaussch\u00fcssen f\u00fcr Sonderaufgaben.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>(2)<\/strong> Der Verbandsvorstand und die einzelnen Vorstandsmitglieder haben die Aufgaben und Ziele des Verbandes\u00a0gegen\u00fcber Beh\u00f6rden, Institutionen, Privaten usw. vor allen Dingen aber in der \u00d6ffentlichkeit nachhaltig zu vertreten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 18<\/strong><br \/>\n Der Verbandsvorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn seine Mitglieder ordnungsgem\u00e4\u00df zur Sitzung einberufen worden sind und mindestens die H\u00e4lfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Die dem Vorstand angeh\u00f6renden Stadt- \/ Gemeindebrandmeister k\u00f6nnen sich durch ihre Vertreter im Amt vertreten lassen. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst; Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>\u00a7 19<\/strong><br \/>\n Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand (\u00a7 26 BGB) besteht aus:<br \/>\n dem Vorsitzenden,<br \/>\n dem stellvertretenden Vorsitzenden,<br \/>\n dem Schriftf\u00fchrer<br \/>\n dem Kassenf\u00fchrer.<\/p>\n<p>Das Amt des Schrift- und Kassenf\u00fchrers kann von einer Person wahrgenommen werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 20<\/strong><br \/>\n <strong>(1)<\/strong> Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand f\u00fchrt im Auftrage des Verbandsvorstandes die Gesch\u00e4fte des Verbandes.\u00a0Er vertritt den Verband gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind\u00a0die\/der Verbandsvorsitzende und die\/der Stellvertreterin\/Stellvertreter. Die\/Der Verbandsvorsitzende und\u00a0die\/der Stellvertreterin\/Stellvertreter vertreten jeweils gemeinsam.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand ist bei Bedarf von der\/dem Verbandsvorsitzenden oder im Verhinderungsfall\u00a0von seiner\/seinem Stellvertreterin\/Stellvertreter einzuladen; die Ladungsfrist betr\u00e4gt mindestens drei Tage. Er\u00a0ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte der Mitglieder anwesend sind. Im \u00fcbrigen gilt das Verfahren f\u00fcr\u00a0den Vorstand entsprechend.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 21<\/strong><br \/>\n Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand ist berechtigt, f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung weitere Personen heranzuziehen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 22<\/strong><br \/>\n Die gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandsmitglieder werden von der Vertreterversammlung f\u00fcr eine Amtszeit von 6 Jahren gew\u00e4hlt. Sie bleiben jedoch bis zu einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Neu- oder Wiederwahl im Amt.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Mittel<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>\u00a7 23<\/strong><br \/>\n <strong>(1)<\/strong> Die Mittel zur Erreichung der Verbandszwecke werden aufgebracht\u00a0durch j\u00e4hrliche Mitgliedsbeitr\u00e4ge;\u00a0durch freiwillige Spenden und Zuwendungen.<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Die j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitr\u00e4ge sind innerhalb eines Monats nach Anforderung zu entrichten. F\u00fcr die Berechnung\u00a0des Mitgliedsbetrages des laufenden Gesch\u00e4ftsjahres wird der Mitgliederbestand am 31.12. zu Grunde gelegt.\u00a0Eine \u00c4nderung hinsichtlich der Mitgliederzahlen kann dann erst im n\u00e4chsten Jahr erfolgen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 24<\/strong><br \/>\n Anspruch auf Leistungen aus dem Verband haben nur Mitglieder nach \u00a7 6 (1), f\u00fcr die der Mitgliedsbeitrag entrichtet worden ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 25<\/strong><br \/>\n Alle vorhandenen Mittel d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Insbesondere darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Verbandes fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 26<\/strong><br \/>\n \u00dcber Einnahmen und Ausgaben sind vom Kassenf\u00fchrer ordnungsgem\u00e4\u00dfe Aufzeichnungen zu f\u00fchren. Zahlungen d\u00fcrfen nur geleistet werden, wenn sie vom Vorsitzenden oder im Verhinderungsfall von seinem Stellvertreter angewiesen worden sind.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 27<\/strong><br \/>\n Die Verbandskasse ist j\u00e4hrlich durch 2 von der Vertreterversammlung gew\u00e4hlte Kassenpr\u00fcfer zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Verwaltung<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>\u00a7 28<\/strong><br \/>\n Die Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus. \u00dcber die H\u00f6he von Aufwandsentsch\u00e4digungen, Reisespesen usw. beschlie\u00dft der Verbandsvorstand.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 29<\/strong><br \/>\n Bekanntmachungen und Mitteilungen des Verbandes an die Ortsfeuerwehren bzw. Feuerwehreinheiten erfolgen in der Regel durch die dem Verbandsvorstand angeh\u00f6renden Stadt-\/Gemeindebrandmeister. In besonderen F\u00e4llen erfolgt die Ver\u00f6ffentlichung durch Rundschreiben des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 30<\/strong><br \/>\n Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>Aufl\u00f6sung des Verbandes<\/p>\n<p><strong>\u00a7 31<\/strong><br \/>\n <strong>(1)<\/strong> Zur Aufl\u00f6sung des Verbandes ist die Einberufung einer au\u00dferordentlichen Vertreterversammlung erforderlich<\/p>\n<p><strong>(2)<\/strong> Eine solche Vertreterversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 2\/3 der\u00a0stimmberechtigten Vertreterinnen\/Vertreter anwesend sind.<\/p>\n<p><strong>(3)\u00a0<\/strong>Der Verband wird aufgel\u00f6st, wenn sich bei der nach \u00a7 32 (1) einberufenen Vertreterversammlung mindesten \u00be\u00a0der anwesenden Vertreterinnen\/Vertreter f\u00fcr eine Aufl\u00f6sung entschieden haben.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 32<\/strong><br \/>\n Im Falle einer Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Verbandes oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks wird das vorhandene Verm\u00f6gen an eine gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts im Landkreis Vechta \u00fcbereignet mit der Ma\u00dfgabe, die Mittel f\u00fcr soziale Zwecke der Feuerwehr zu verwenden.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Schlussbestimmungen<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>\u00a7 33<\/strong><br \/>\n Der Verbandsvorstand wird erm\u00e4chtigt, rein formale Satzungs\u00e4nderungen, die das Finanzamt oder das Amtsgericht f\u00fcr notwendig halten, in eigener Zust\u00e4ndigkeit zu beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 34<\/strong><br \/>\n Diese Fassung der Satzung f\u00fcr den Kreisfeuerwehrverband Landkreis Vechta wurde in der Vertreterversammlung vom beraten und beschlossen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Name und Sitz \u00a7 1 Der Feuerwehrverband f\u00fcr das Gebiet des Landkreises Vechta f\u00fchrt den Namen \u201cKREISFEUERWEHRVERBAND VECHTA\u201d \u00a7 2 Der Verband hat seinen Sitz in Vechta und soll im Vereinsregister eingetragen sein. \u00a7 3 Der Kreisfeuerwehrverband Vechta ist Mitglied<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":160,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"footnotes":""},"class_list":["post-113","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.kreisfeuerwehrverband-vechta.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/113","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.kreisfeuerwehrverband-vechta.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.kreisfeuerwehrverband-vechta.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kreisfeuerwehrverband-vechta.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kreisfeuerwehrverband-vechta.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=113"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.kreisfeuerwehrverband-vechta.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/113\/revisions"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kreisfeuerwehrverband-vechta.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/160"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.kreisfeuerwehrverband-vechta.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=113"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}