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Teilen Sie bitte umgehend, spätestens jedoch bis zum Anmeldeschluss mit, welche Lehrgänge in welcher Anzahl benötigt werden. Die Lehrgangskarten werden für alle Lehrgänge (1. und 2. Halbjahr 2012) gemeinsam versandt. Sofern für das 2. Halbjahr nach der Verteilung noch Plätze zur Verfügung stehen sollten, wird dieses gegebenenfalls gesondert mitgeteilt.
Die Ortsbrandmeister/Hilfsorganisationen/Firmen werden dringend gebeten, sowohl für die Einhaltung der Meldefristen als auch für den Lehrgangsbesuch Sorge zu tragen. Die Lehrgangsvoraussetzungen müssen vom Lehrgangsteilnehmer bei Lehrgangsbeginn nachgewiesen werden. Sollten die entsprechenden Lehrgangsvoraussetzungen nicht erfüllt werden, so kann der Lehrgangsteilnehmer an dem jeweiligen Lehrgang nicht teilnehmen und wird ggf. bei Lehrgangsbeginn zurückgewiesen. Die beigefügten Lehrgangsanmeldungen müssen vollständig und gut leserlich ausgefüllt werden, damit sowohl die Lehrgangskarten als auch die darauf aufbauenden weiteren Lehrgangsunterlagen richtig erstellt werden können. Ich weise darauf hin, dass nur vollständig absolvierte Lehrgänge bescheinigt und beurteilt werden. Nicht vollständig absolvierte Lehrgänge müssen komplett wiederholt werden! Die Termine für die Lehrgänge 2012 an der Feuerwehrtechnischen Zentrale des Landkreises Vechta werden rechtzeitig bekanntgegeben.
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