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Der Feuerwehrarzt Der Feuerwehrarzt ist als „Fachberater“ auf Gemeinde-, Stadt, Kreis-, Bezirks-, Landes- oder Bundesebene dem jeweiligen Verbandsvorsitzenden oder Brandmeister zugeordnet. Diese beratende Tätigkeit führt er als freiwilliger Feuerwehrmann aus. Er muß Mitglied einer Ortsfeuerwehr sein, gehört in seiner Funktion als Feuerwehrarzt aber nicht zur aktiven Wehr.
Aufgaben:
Der Feurwehrarzt berät und betreut die jeweiligen Feuerwehren und Führungskräfte u.a. bei arbeitsmedizinischen, hygienischen, rettungsmedizinischen und psychosozialen Aufgaben, zum Beispiel:
Präsenz am Einsatzort bei Großbränden, Gefahrguteinsätzen, Chemieunfällen und stark psychisch oder körperlich belastenden Einsätzen.
Beratung der Führungskräfte in arbeitsmedizinischen Fragen, insbesondere zum Atemschutz (z.B. Mitwirkung in FwDV7 vorgeschrieben).
Bei vermuteter oder tatsächlicher Aufnahme von toxischen, krebserregenden oder radioaktiven Substanzen Beratung von Feuerwehrleuten und Führungskräften während oder nach Einsätzen mit diesen Substanzen und ggf. Einleitung entsprechender Maßnahmen.
Betreuung der Einsatzkräfte bei psychisch blastenden Einsätzen und Koordinierung ihrer Weiterbetreuung zur Vermeidung von Traumatisierungen.
Beratung, ggf. Erstbehandlung und Koordination weiterer Maßnahmen im Rahmen der postexpositionellen Prophylaxe von blutübertragbaren Viruserkrankungen (Hepatitis B und C, HIV) bei Feuerwehrleuten mit durch Fremdblut kontaminierten Verletzungen.
Koordinierung von Impfaktionen bei Feuerwehrleuten, z.B. gegen Hepatitis B. |